Entlassmanagement
Eine lückenlose Versorgung vom Krankenhaus nach Hause
Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a des SGB V dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Dank des GKV-Versorgungsstärkegesetzes (GKV-VSG) wurde im Jahr 2015 das Entlassmanagement umfassend reformiert.
Krankenhäuser haben seitdem mehr Möglichkeiten, Nachbehandlungen zu veranlassen und Leistungen zu verordnen. Für Patienten bedeutet das GKV-VSG zugleich, dass ein jeder Anspruch auf ein koordiniertes Entlassmanagement hat.
Details zur genauen Umsetzung sind in einem so genannten „Rahmenvertrag“, der am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, geregelt und für alle Krankenhäuser verbindlich.
NEU: Für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen können Krankenhausärzte
Arznei-,Verband-,Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie
verordnen und ebenso Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Damit der Patient auch zu Hause entsprechend versorgt wird, werden Homecare-
Anbieter wie dieHauschild Hygieneprodukte GmbH durch den Sozialdienst des
Krankenhauses koordiniert. Bitte geben Sie im Krankenhaus die Hauschild Hygiene-
produkte GmbH als Ihren Versorger an.
Wie hilft die Hauschild Hygieneprodukte GmbH als Versorger?
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Das Krankenhaus stellt ein Rezept mit entsprechend benötigten Produkten für bis
zu sieben Tage aus.
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Dieses Rezept schickt das Krankenhaus zur Krankenkasse des Patienten.
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Die Krankenkasse schickt die Genehmigung zurück ins Krankenhaus.
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Wird der Patient aus dem Krankenhaus entlassen, erhält er sowohl sein Rezept
als auch die Genehmigung der Krankenkasse. Beide Dokumente sind jetzt zur
Hauschild Hygieneprodukte GmbH zu schicken (Scheeren 9, 28865 Lilienthal)
- Die Lieferung der Produkte kann erst erfolgten, wenn Rezept und Genehmigung
vorliegen.